Weiterbewilligungsantrag

Weiterbewilligungsantrag

bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Weiterbewilligungsantrag

Bürgergeld erhalten Sie in der Regel für 12 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Bürgergeld nur für 6 Monate gewährt, zum Beispiel wenn …

 

  • Ihr Einkommen schwankt oder
  • Sie selbstständig tätig sind 

Endet Ihr Bewilligungszeitraum, prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf SGB II-Leistungen haben. Stellen Sie dafür rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag (WBA)

 

Wenn Sie schon einmal SGB II-Leistungen bezogen haben und Sie innerhalb von 3 Monaten wieder Leistungen vom Jobcenter beantragen möchten, können Sie auch einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Liegt der Zeitraum länger zurück, muss ein vollständiger ► Neuantrag gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

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HINWEIS - Nachweise / Dokumentenupload

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise (vorzugsweise als PDF-Dokument) direkt hier im Online-Service hochzuladen.

 

Folgende Dateiendungen sind  zulässig: PDF, PNG, JPG, JPEG, TIF, BMP. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 7,5 MB pro Datei.

 

Warten Sie nach dem Absenden bitte darauf, dass Sie zu der Abschlussmaske "Senden erfolgreich" weitergeleitet werden - dies kann unter Umständen ein wenig dauern, da Ihre Eingaben noch verarbeitet werden müssen.

 

Ebenso erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist!

 

 

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.

 

Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später oder nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen. Beachten Sie hier jedoch, dass es damit auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages kommen kann.


Folgende Unterlagen sollten Sie mindestens bereithalten:

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten und aller Personen der Bedarfsgemeinschaft (BG)

 

 

Sofern Sie uns Änderungen mitteilen möchten, benötigen wir hierüber ebenfalls entsprechende Nachweise. Diese können -je nach Änderung- zum Beispiel sein:

  • Arbeitsvertrag,
  • Gehaltsabrechnungen,
  • Nebenkostenabrechnung,
  • Bescheide anderer Sozialleistungsträger
  • ...

Identifikation

BG-Check

Identifikation - Antragstellende Person - [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]
Anschrift

Kontaktdaten

Bedarfsgemeinschaft

Definition: Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften.

Auch: BG, Lebensgemeinschaft, Einstehensgemeinschaft, Familie

 

Der Rechtsbegriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von SGB II-Leistungen eine wichtige Rolle. Obwohl er das Wort „Gemeinschaft“ enthält, gilt: Die/Der Antragssteller:in allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.

Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft. Der Rechtsbegriff wird darum in der Regel angewandt auf...

  • Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind,
  • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, oder
  • Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft“).

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten. Zum Einkommen von Kindern zählen zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.

Umgekehrt gilt: Beantragt ein unverheiratetes erwerbsfähiges Kind, das mindestens 15, aber noch keine 25 Jahre alt ist, Leistungen nach dem SGB II, gehören auch die im Haushalt lebenden Eltern oder Elternteile zur Bedarfsgemeinschaft.

Beantworten Sie als antragstellende Person daher immer alle Fragen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.

Identifikation - Weitere betroffene Person(en) - [Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft]

Bitte tragen Sie hier nur die Daten der Personen ein, die mit Ihnen in Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft leben und bereits bei Ihrem Jobcenter bekannt sind/waren. 

Weitere Person in Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.


Veränderung(en) - neue Person(en)

Bei neuen Personen im Haushalt überprüft das Jobcenter die Zusammensetzung, ob Sie eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden und somit in eine gemeinsame Berechnung einbezogen werden.

 

Hier im Weiterbewillungsantrag sind zunächst nur die Grunddaten der neuen Person(en) anzugeben.

Identifikation - neue Person

Um die vollständige Prüfung für de neue Person vornehmen zu können, benötigt das Jobcenter neben den persönlichen Daten auch noch weitere Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhaltnissen (BG-Check-In). 

FÜLLEN SIE BITTE FÜR DIESE PERSON NOCH EINE MITTEILUNG ► BG-Check-In AUS.

FÜR DIESE PERSON BENÖTIGT DAS JOBCENTER VORAUSSICHTLICH KEINE MITTEILUNG BG-Check-In.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Konto

Veränderung - Bankverbindung

Nachweise / Dokumentenupload - Bankverbindung

Beispiele

Nachweis zur Kontoeröffnung, Kontoauszüge, Bankbestätigung

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)


Nachweise / Dokumentenupload - Kontoauszüge

 

Um über Ihren Antrag auf Weiterbewilligung entscheiden zu können, werden die Kontoauszüge aller Konten und aller Personen der Bedarfsgemeinschaft der letzten drei Monate benötigt.

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 25 zulässig)

Unterkunft & Heizung

Veränderung(en) - Unterkunft & Heizung

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Unterkunft & Heizung

Beispiele

Mietvertrag, Schreiben Vermieter:in, Rechnung / Mitteilung des Energieversorgungsunternehmen, Vertragsunterlagen

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Personendaten & Mehrbedarf(e)

Veränderung(en) - Personendaten