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bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

   

  Hinweis:

   

Hier können Sie uns Ihre Unterlagen und Nachweise bequem und unkompliziert einreichen - vorzugsweise laden Sie diese im PDF-Format hoch.

 

Folgende Dateiendungen sind  zulässig: PDF, PNG, JPG, JPEG, TIF, BMP. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 7,5 MB pro Datei.

 

Warten Sie nach dem Absenden bitte darauf, dass Sie zu der Abschlussmaske "Senden erfolgreich" weitergeleitet werden - dies kann unter Umständen ein wenig dauern, da Ihre Eingaben noch verarbeitet werden müssen.

 

Ebenso erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist!

 

 

Serviceauswahl

Die "Grundsicherung" ist nach Ihrer erstmaligen Antragstellung für Ihre Fragen rund um die leistungsrechtlichen Angelegenheiten (Bescheid, Geld, Miete etc.) zuständig.

 

Das "Servicecenter" unterstützt Sie bei Ihrer Erstantragstellung und bei allgemeinen Fragen zum Bezug von Bürgergeld.

 

Das "Jobcoaching" kümmert sich um Ihre Eingliederung in Arbeit, z.B. bei Weiterbildungsmaßnahmen oder bei der Aufnahme einer Tätigkeit.

 

Der "Arbeitgeberservice" unterstützt Unternehmen bei der Personalsuche und Sie bei der Jobvermittlung.

 

Die Abteilung "Bildung und Teilhabe" ist zuständig für Leistungen für Kinder und Jugendliche und Schüler:innen bis 25 Jahren für bspw. Klassenfahrten, Nachhilfe, Mittagessen in der Schule.

Identifikation

Identifikation - Antragstellende Person - [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]
Anschrift

Kontaktdaten
Identifikation - Weitere betroffene Person(en) - [Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft]
Weitere betroffene Person in Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Nachweise / Dokumentenupload
Dokumentenupload

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 25 zulässig)

Abschluss

Gesetzliche Betreuung

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu unterstützen.

 

Sie kümmern sich zum Beispiel darum Rechnungen zu bezahlen, die Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe einzustellen, damit die/der Betroffene rundum versorgt ist.

Gesetzliche Betreuung


Nachweise / Dokumentenupload - Betreuung

 

Beispiele

Bestallungsurkunde, Gerichtsurteil

Allgemeine Hinweise

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag richtig und vollständig sein müssen und Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen sind. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.


Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Die/der Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft muss beim Ausfüllen des Antrages alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Außerdem muss die/der Vertreter:in sicherstellen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide, Anforderungsschreiben bzgl. Unterlagen) erhalten.


Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG!

Bitte geben Sie hier keine personenbezogenen Daten an.

Bitte haben Sie nach dem ABSENDEN einen Augenblick Geduld, bis Ihre Eingaben verarbeitet und Sie zur Abschlusseite weitergeleitet wurden.