Erstantrag


Hinweise
Angaben zur antragstellenden Person
Einkommen
Vermögen
weitere Personen
Mehrbedarfe
Kosten der Unterkunft und Heizung
Abschluss
SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Hier können Sie den Hauptantrag (Erstantrag) auf Bürgergeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen.

Bürgergeld kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.

Die Leistung setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf (Leistung für die täglichen Bedürfnisse/Bedarfe) und den Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten). Außerdem können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Ihre Kinder übernommen werden. Im konkreten Einzelfall können zusätzlich Mehrbedarfe gewährt werden.

Grundlegende Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:

  • Alter (zwischen 15 und der Regelaltersgrenze)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Hilfebedürftigkeit (Einkommen und / oder Vermögen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes)

 

Im Ausfüllprozess der Antragstrecke werden Sie unter Umständen gebeten weitere Anlagen auszufüllen, die notwendig sind für eine vollständige Antragsbearbeitung. Aufgrund des Umfangs der Antragsstrecke werden Sie auf die zusätzlichen Anlagen verlinkt.

Ausfüllhinweise und benötigte Unterlagen

Kreuzen Sie bitte Zutreffendes an und füllen Sie die Pflichtfelder aus. Pflichtfelder sind mit einem roten Stern (*) markiert. 

Achten Sie bitte auf die Hinweisfelder   und die blauen Fragezeichen  !

Zur besseren Nachvollziehbarkeit Ihrer Angaben benötigen wir auch Nachweise von Ihnen. Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden. Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden zu allen Personen immer folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder ausländisches Passdokument und Aufenthaltserlaubnis (bei Drittstaatsangehörigen)
  • Kontoauszüge aller vorhandenen Konten (In- und Ausland) Ihrer Bedarfsgemeinschaft für die letzten drei Monate vor Antragsstellung (Girokonto, Kreditkartenabrechnung, PayPal, Sparkonto, Tagesgeldkonto, Sparbuch mit aktuellem Kontostand) - Adressaten dürfen geschwärzt werden, Betragszahlen nicht. Schriftliche Erklärung zu allen Bareinzahlungen und Gutschriften (sofern nicht auf dem Kontoauszug ersichtlich).
  • Krankenkassenkarte oder Mitteilung über die Wahl der Krankenkasse.

Sofern Ihnen Kosten der Unterkunft entstehen benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Mietvertrag
  • Mietkostenbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter (Sollten die Kosten im Mietvertrag nicht mehr aktuell sein)
  • Nebenkostenabrechnung des Vorjahres
  • Erklärung oder Nachweise über die Mietzahlung der letzten drei Monate vor Antragstellung
  • Nachweis über die aktuellen Heizkostenabschläge
  • Festsetzung der Unterkunftskosten (bei Gemeinschaftsunterkünften)
  • oder bei selbstbewohntem Eigentum: Nachweise der Hauslasten zum Beispiel Abgaben-/Gebührenbescheid, Hausgeldabrechnungen, Wohngebäudeversicherung, Schornsteinfegerrechnung, Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Jahreskontoauszug bei laufender Finanzierung, Grundsteuerbescheid, Darlehensvertrag, Nachweis sonstiger Nebenkosten (u.a. Heizkosten).

Sofern Sie oder eine andere Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft über Einkünfte verfügen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate vor Antragstellung
  • Nachweise zu sonstigen Einkommen der letzten Monate vor Antragstellung zum Beispiel Abfindung, Steuerrückerstattung, Mieteinnahmen etc.
  • Bewilligungs-, Änderungs- oder Ablehnungsbescheide anderer staatlicher Leistungen betreffend, zum Beispiel Arbeitslosengeld (Agentur für Arbeit), Kurzarbeiter -oder Insolvenzgeld, Wohngeld, Renten (auch bei Auslandsrenten), Krankengeld, Elterngeld (Versorgungsamt), BAföG/BAB, Kindergeld/Kinderzuschlag (Familienkasse), Ehrenamt.

Sofern Sie oder eine andere Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft über erhebliches Vermögen verfügen, benötigen wir folgende Unterlagen:

 

  • Nachweise von Sparbriefen und Wertpapieren
  • aktuelle Kontoauszüge bei Bausparverträge
  • aktuelle (Depot-)Kontoauszüge von Aktien/Fonds/Depots und Kryptowährung
  • KFZ – Brief
  • Nachweise zu Grundstücken
  • Nachweise über von Ihnen getätigte Schenkungen und Spenden innerhalb der letzten 10 Jahre
  • Nachweise über aktuelle Erbschaften 

 

Falls Sie noch keine Nachweise hochladen können oder möchten, holen Sie dies bitte später oder nach Erhalt unserer Unterlagenaufforderung nach. Nutzen Sie hierzu gerne unser Dokumentenportal.

Beachten Sie jedoch, dass fehlende oder noch nicht zur Verfügung stehende Nachweise zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages führen können. Je mehr erforderliche Nachweise Sie hochladen, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. 

Tipp!

Durch die Beantragung von vorrangigen Leistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, BAföG (Informationen erhalten Sie für Studierende an der Hochschule und für Schüler beim Kreis Offenbach), Berufsausbildungsbehilfe etc., kann die Hilfebedürftigkeit und eine Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II vermieden werden.

 

Falls Sie Ihren Lebensunterhalt und nur einen Teil der Miete oder die Kosten für das Wohnen durch das eigene Einkommen bezahlen können, könnten Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum selbst genutzt wird. Mit dem Wohngeldrechner können Sie schon jetzt unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.

 

Hinweise zum Upload

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise (vorzugsweise als PDF-Dokument) direkt an der zutreffenden Stelle in Ihrem Antrag  hochzuladen (Uploadbox). Folgende Dateiendungen sind zulässig: PDF, PNG, JPG, JPEG, TIF, BMP. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 7,5 MB pro Datei. 

 

Rechtsgrundlagen, Hinweise und Belehrungen

► § 37 SGB II - Antragserfordernis

 

► § 38 SGB II - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

 

 

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.


Hinweise zum Datenschutz

 

Die in der Antragsstrecke angegebenen Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60 - 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch und der §§ 67 a,b c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB II erhoben. Datenschutzrechliche Hinweise erhalten Sie bei uns vor Ort oder durch Auswählen der Datenschutzhinweise am Ende der Seite.


Rechtsfolgenbelehrung bei Nichterscheinen zu einem Termin

 

Rechtsfolgenbelehrung bei Pflichtverletzungen gemäß §§ 31, 31a SGB II

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Angaben nicht zwischenspeichern können. Brechen Sie das Ausfüllen des Antrages ab oder schließen Sie den Browsertab vor dem Absenden, gehen die gemachten Angaben verloren.

 

Wir beginnen mit der Bearbeitung Ihres Antrages auch ohne vollständige Angaben und Nachweise. Wichtig ist, dass wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen können und aus Ihrem Antrag hervorgeht, dass Sie hilfebedürtig sind. Schließen Sie die Antragstrecke also nach Möglichkeit ab. Benötigte Unterlagen und Nachweise können auch nachgereicht werden.

 

Warten Sie nach dem Absenden bitte darauf, dass Sie zu der Abschlussmaske "Senden erfolgreich" weitergeleitet werden - dies kann unter Umständen ein wenig dauern, da Ihre Eingaben noch verarbeitet werden müssen. Ebenso erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist!

 

 

Antragstellende Person

Adresse



Kontaktdaten (Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig.)

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Nutzung des Onlineservices erforderlich - Sie erhalten hierüber eine Eingangsbestätigung, wenn der Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

 

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre E-Mail-Adresse kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per E-Mail geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

 

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Nutzung des Onlineservices erforderlich - Sie erhalten hierüber eine Eingangsbestätigung, wenn der Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig! Durch deren Angabe können Fragen eventuell auch telefonisch geklärt und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden. Die Einwilligung kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

 

Meine persönlichen Daten

DIe Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine elfstellige Nummer und enthält keine personenbezogen Informationen. Sie ist dauerhaft gültig und ändert sich nicht. Sie finden Ihre Steuer-ID im Einkommensstuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung/ Lohnabrechnung. Sollten Sie noch keine Steuer-ID besitzen, können Sie diese über das Bundezentralamt für Steuern anfordern.

Die Rentenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis.Wenn Sie noch keine RV-Nummer besitzen, können Se diese bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Ich fühle mich in der Lage, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten.

Ich befinde mich derzeit in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel Krankenhaus, Altenheim, Justizvollzugsanstalt)

Beträgt die Dauer des Aufenthaltes voraussichtlich mehr als 6 Monate?


Familienstand 


Mein persönlicher Werdegang

 

Bitte teilen Sie uns mit, über welche Schulabschlüsse Sie verfügen, ob Sie eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, ob Sie in den letzten 5 Jahren einer Beschäftigung nachgegangen sind oder ob Sie sich im Ausland aufgehalten haben.

 

Bitte füllen Sie für jede Tätigkeit die nachstehende Maske aus. 

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern. (maximal 10 zulässig)


Meine Wohnsituation


Kosten der Unterkunft und Heizung

 

Vor dem Umzug (Unterschrift Mietvertrag) sollten Sie die Kosten einer neuen Wohnung auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen. Nutzen Sie hierzu unsere Vorlage "Mietkostenbescheinigung".

Ich beziehe aktuell oder habe in den letzten 3 Jahren Leistungen bei einem anderen Jobcenter bezogen.


Wurde eine gesetzliche Betreuung bestellt?

 

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu unterstützen.

 

Sie kümmern sich zum Beispiel darum Rechnungen zu bezahlen, die Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe einzustellen, damit die/der Betroffene rundum versorgt ist.

 


Ihre Bankverbindung

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

Nachweise

Wir benötigen Nachweise über:

  • Ihre Identität (Ausweisdokument, Pass, Aufenthaltstitel)
  • Adresse (erweiterte Meldebescheinigung)
  • Kranken- und Sozialversicherungsnummer
  • Steuer ID
  • Bankverbindung (Eröffnung Girokonto)
  • Bescheinigung des Aufenthaltes in einer stationären Einrichtung über 6 Monate
  • den Leistungsbezug bei einem anderen Träger (Leistungsbescheid/Einstellungsbescheid)
  • Mietkostenangebot für Ihre neue Wohnung ein. Ohne Zusicherung der Kostenübernahme, kann eine unangemessen hohe Miete nicht von uns übernommen werden!
  • die rechtliche Betreuung (Betreuungsurkunde)
Dokumentenupload

Sie erhalten nach dem Eingang ihres Antrages eine Termineinladung. Hier werden die von Ihnen benötigten Nachweise besprochen. Sie können die Unterlagen dann per Post schicken, persönlich abgeben oder über unseren Dokumentenupload hochladen.

maximal 7.5 MB pro Datei

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Zusätzliche Angaben / Mitteilungen:

Wollen Sie uns noch etwas mitteilen oder zusätzliche Angaben machen? 

Ab wann soll Ihr Antrag gültig sein?

Auf der nächsten Seite benötigen wir Angaben zu Ihrem Einkommen.

Einkommen

Einkommen

 

ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen ab der Antragstellung zufließt. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft Ihre Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.

 

Minijob      Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung      Elterngeld      Steuererstattung     Selbstständigkeit     BAfÖG

Gehalt     Krankengeld     Unterhalt     Erbschaft     Einnahmen aus Land und Forstwirtschaft     Arbeitslosengeld

Erwerbsminderungsrente     Lohn     Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)     Abfindung     Kapital-/ Zinserträge

Für Sie und jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name die/der Kontoinhaber:in, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

 

Die folgenden Fragen betreffen Sie als antragstellende Person. Auskünfte zum Einkommen weiterer Personen in Ihrem Haushalt werden später abgefragt.

Verfügen Sie über Einkommen?

Bitte treffen Sie eine Auswahl

Ihr Einkommen

Sollten Sie zu einer Auswahl mehrere Angaben machen wollen, können Sie die Anzahl mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 3 zulässig)

Bitte fügen Sie eine Kopie des Arbeitsvertrages und der letzten 3 Lohnabrechnungen bei.

Bitte fügen Sie als Nachweis den Bescheid über Ihre Rente bei.

Bitte fügen Sie als Nachweis den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit bei.

Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.

Bitte fügen Sie einen Nachweis über die Betriebseröffnung (zum Beispiel Gewerbeanmeldung) bei.

 

Um Angaben zu Ihren selbstständigen Einkünften zu machen, folgen Sie diesem Link.

Dokumentenupload

Sie erhalten nach dem Eingang ihres Antrages eine Termineinladung. Hier werden die von Ihnen benötigten Nachweise besprochen. Sie können die Unterlagen dann per Post schicken, persönlich abgeben oder über unseren Dokumentenupload hochladen.

maximal 7.5 MB pro Datei

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Zusätzliche Angaben / Mitteilungen:

Wollen Sie uns noch etwas mitteilen oder zusätzliche Angaben zum Einkommen machen? 

Auf der nächsten Seite benötigen wir Angaben zu Ihrem Vermögen.

Vermögen

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, zum Beispiel:

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt die Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) - Kommunales Jobcenter Ihr eigenes (Antragstellende Person) verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.

 

Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name die/der Kontoinhaber:in, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

 

Die folgenden Fragen betreffen Sie als antragstellende Person. Auskünfte zum Vermögen weiterer Personen in Ihrem Haushalt werden später abgefragt.

 

Der Zeitpunkt der Wertermittlung bezeichnet das Datum, an dem Sie den konkreten Wert des jeweiligen Vermögens in Erfahrung gebracht haben. Bei Ihrem Bankkonto ist also zum Beispiel das Datum einzutragen, an dem Sie letzmalig Ihren Kontostand abgefragt haben.

Verfügen Sie über Vermögen

Bitte treffen Sie eine Auswahl

Ihr Vermögen

Barmittel, Konten und Anlagen

Sollten Sie zu einer Auswahl mehrere Angaben machen wollen, können Sie die Anzahl mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 3 zulässig)


Barmittel


Bezahlservice (zum Beispiel PayPal)


Weitere Bankverbindung

(falls abweichend oder zusätzlich)


Anlagen


Wertgegenstände und Immobilien


Kraftfahrzeug


Grundstücke und Wohneigentum


Sonstiges Vermögen

Hierzu zählen zum Beispiel Zuwendungen von anderen Personen, von denen Sie finanziell profitieren, sich ihr Vermögen also vermehrt.

 

Dies können Schenkungen, Spenden oder Übertragungen sein. In diesen Fällen wird von Ihnen auch keine Gegenleistung (oder Bezahlung verlangt)

 

Auch Ansprüche (Recht von jemandem einen Geldbetrag zu fordern) gegenüber Dritten Personen zählen zu Ihrem Vermögen. Auch diese müssen Sie angeben. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • vertragliche Zahlungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • Ansprüche gegen einen (ehemaligen) Arbeitgeber auf ausstehende Lohn- oder Gehaltszahlungen
  • Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
  • Ansprüche aus Erbschaften
  • Rückforderungsansprüche aus Schenkungen
  • Ansprüche aus einer Leibrentenzahlung
Dokumentenupload

Sie erhalten nach dem Eingang ihres Antrages eine Termineinladung. Hier werden die von Ihnen benötigten Nachweise besprochen. Sie können die Unterlagen dann per Post schicken, persönlich abgeben oder über unseren Dokumentenupload hochladen.

maximal 7.5 MB pro Datei

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Zusätzliche Angaben / Mitteilungen:

Wollen Sie uns noch etwas mitteilen oder zusätzliche Angaben zum Vermögen machen? 

Auf der nächsten Seite benötigen wir Angaben zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt.

Weitere Personen

Bedarfsgemeinschaft: Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Auch: BG, Lebensgemeinschaft, Einstehensgemeinschaft, Familie. Der Rechtsbegriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Bürgergeld eine wichtige Rolle. 

Es gilt: Die/Der Antragsteller:in allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.
Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft. Der Rechtsbegriff wird darum in der Regel angewandt auf...

  • Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind,
  • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, oder
  • Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft“).

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig, leben nicht mit einem Partner:in im Haushalt der Eltern oder haben selbst ein Kind, das ebenfalls im gemeinsamen Haushalt lebt und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten. Zum Einkommen von Kindern zählen zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.

Umgekehrt gilt: Beantragt ein unverheiratetes erwerbsfähiges Kind, das mindestens 15, aber noch keine 25 Jahre alt ist, Leistungen nach dem SGB II, gehören auch die im Haushalt lebenden Eltern oder Elternteile zur Bedarfsgemeinschaft.

 

Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

 

Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die antragstellende Person bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihr/ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen, § 38 Abs. 1 SGB II.

Gibt es weitere Personen in Ihrem Haushalt?

Bitte treffen Sie eine Auswahl

Gehört diese Person zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft?

 

Zur Bedarfsgemeinschaft zählen zum Beispiel Ehepartner:innen, Partner:innen, Kinder unter 25 Jahren,

die selbst keine Kinder haben und nicht verheiratet sind.

Angaben zu weiteren Personen

Bitte füllen Sie für jede weitere Person die nachfolgende Maske "Angaben zu weiteren Personen" aus. Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern. Sie können maximal 10 weitere Personen angeben.

 

Persönliche Angaben zur weiteren Person

Bei einer Wohngemeinschaft müssen keine Angaben zum Einkommen oder Vermögen der Person gemacht werden.

Erhält Ihr Kind staatliche Leistungen oder Unterhalt?

Zu den staatlichen Leistungen gehören:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Kinderwohngeld
  • Waisenrente/Halbwaisenrente
  • sonstige staatliche Leistungen

Benötigt Ihr Kind Leistungen zur Bildung und Teilhabe?

Leistungen zur Bildung und Teilhabe umfassen:

  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Busticket zur Schule
  • Nachhilfe
  • Mittagessen in Kita und Schule
  • Sport und Musik

Die Anträge für Leistungen zur Bildung und Teilhabe finden Sie unter diesem Link.


Allgemeine Angaben

Die oben genannte Person ist Schülerin/Schüler, Studentin/Student oder Auszubildende/Auszubildender

Bitte fügen Sie die Kopie einer entsprechenden Bescheinigung bei (zum Beispiel Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung).

Während der Ausbildung ist die oben genannte Person in einem Wohnheim, Internat, einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder beim Ausbilder mit voller Verpflegung oder anderweitig mit Erstattung für Unterkunft und Verpflegung untergeberacht.

Die Person erhält Bundesausbildungsbeihilfe (BaB) oder Bundesausbildungsförderung (BaföG).

Bitte fügen Sie eine Kopie des Bescheides bei.

Die oben genannte Person hat innerhalb der letzten drei Jahre bereits Leistungen bei einem anderen Jobcenter beantragt oder von diesem bezogen.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie des letzten Leistungsbescheides oder des Einstellungsbescheides bei.

Die oben genannte Person fühlt sich in der Lage, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten.

Die oben genannte Person ist Berechtigte/Berechtigter nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder sie erhält bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Bitte fügen Sie eine Kopie des Bescheides bei.

Die oben genannte Person befindet sich derzeit in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel Krankenhaus, Altenheim, Justizvollzugsanstalt)

Beträgt die Dauer des Aufenthaltes voraussichtlich mehr als 6 Monate?

Bitte fügen Sie die Kopie einer entsprechenden Bescheinigung bei.


Einkommen

Verfügt die Person über Einkommen?

Bitte fügen Sie eine Kopie des Arbeitsvertrages und der letzten 3 Lohnabrechnungen bei.

Bitte fügen Sie als Nachweis den Bescheid über die Rente bei.

Bitte fügen Sie als Nachweis den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit bei.

Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.

Bitte fügen Sie einen Nachweis über die Betriebseröffnung (zum Beispiel Gewerbeanmeldung) bei.

 

Um Angaben zu den selbstständigen Einkünften zu machen, folgend Sie diesem Link.


Vermögen und Kontoverbindungen

Verfügt die Person über Vermögen?

Kreuzen Sie auch "Ja" an, wenn die Person über ein eigenes Girokonto verfügt.

Barmittel, Konten und Anlagen

Sollten Sie zu einer Auswahl mehrere Angaben machen wollen, können Sie die Anzahl mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)


Barmittel


Bezahlservice


Weitere Bankverbindung

(falls abweichen oder zusätzlich)


Anlagen


Wertgegenstände und Immobilien


Kraftfahrzeug


Grundstücke und Wohneigentum


Sonstiges Vermögen

Hierzu zählen zum Beispiel Zuwendungen von anderen Personen, von denen Sie finanziell profitieren, sich ihr Vermögen also vermehrt.

 

Dies können Schenkungen, Spenden oder Übertragungen sein. In diesen Fällen wird von Ihnen auch keine Gegenleistung (oder Bezahlung verlangt)

 

Auch Ansprüche (Recht von jemandem einen Gelbetrag zu fordern) gegenüber Dritten Personen zählen zu Ihrem Vermögen. Auch diese müssen Sie angeben. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • vertragliche Zahlungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • Ansprüche gegen einen (ehemaligen) Arbeitgeber auf ausstehende Lohn- oder Gehaltszahlungen
  • Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
  • Ansprüche aus Erbschaften
  • Rückforderungsansprüche aus Schenkungen
  • Ansprüche aus einer Leibrentenzahlung
Dokumentenupload

Sie erhalten nach dem Eingang ihres Antrages eine Termineinladung. Hier werden die von Ihnen benötigten Nachweise besprochen. Sie können die Unterlagen dann per Post schicken, persönlich abgeben oder über unseren Dokumentenupload hochladen.

maximal 7.5 MB pro Datei

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Zusätzliche Angaben / Mitteilungen:

Wollen Sie uns noch etwas mitteilen oder zusätzliche Angaben machen? 

Auf der nächsten Seite benötigen wir Angaben zu Mehrbedarfen oder besonderen Bedarfen.

Benötigen Sie oder eine andere Person einen Mehrbedarf?

Mehrbedarfe können in folgenden Fällen gewährt werden:

  • Schwangerschaft 
  • Alleinerziehung
  • kostenaufwändige Ernährung
  • Behinderung
  • Besonderer Bedarf (zum Beispiel Ausübung des Umgangsrechts)

Ein Mehrbedarf berücksichtigt Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt werden. Diese sind grundsätzlich pauschaliert. Nur die unabweisbaren, besonderen Bedarfe sind - soweit sie angemessen sind - im tatsächlich angefallenen Umfang anzuerkennen.

Ihr Antrag umfasst grundsätzlich alle Leistungen nach dem SGB II. Leistungen für Mehrbedarfe müssen nicht gesondert beantragt werden. Um die Voraussetzungen prüfen zu können, müssen wir jedoch die Umstände kennen, in denen Sie sich befinden und die für einen Mehrbedarf sprechen. Dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen für Ihren Mehrbedarf erst während des laufenden Leistungsbezugs eintreten.

Die Mehrbedarfe werden Tag genau berücksichtigt. Die Summe der insgesamt zu berücksichtigenden Mehrbedarfe ist auf die Höhe des jeweils maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. 

Benötigen Sie oder eine andere Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft einen Mehrbedarf?

(Bitte treffen Sie eine Auswahl)

Wer benötigt den Mehrbedarf?

Sollten Sie einen zusätzlichen Mehrbedarf angeben wollen, können Sie die Anzahl mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal  zulässig)

Bitte reichen Sie uns einen Nachweis über den bevorstehenden Geburtstermin ein (ärztliche Bescheinigung).

Bitte reichen Sie uns eine ärztliche Bescheinigung zu Ihrer Erkrankung ein. Nutzen Sie hierzu die verlinkte Vorlage.

Voraussetzung für die Anerkennung des Mehrbedarfs ist das Vorliegen einer Behinderung, eine daraus folgende Beeinträchtigung der leistungsberechtigten Person bei der Eingliederung in das Arbeitsleben oder der Teilhabe am Arbeitsleben und die Erbringung von Leistungen zum Ausgleich dieser Beeinträchtigungen.

Der Mehrbedarf wird anerkannt, wenn die leistungsberechtigte Person das 15. Lebensjahr vollendet hat und

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX mit Ausnahme der Leistungen des Absatzes 3 Nummern 2 und 5 oder
  • sonstige Hilfen für die Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX

durch einen öffentlich-rechtlichen Träger im Sinne des § 6 Absatz 1 SGB IX (Rehabilitationsträger) erbracht werden.

 

Bitte reichen Sie einen Nachweis zur Bewilligung einer der oben genannten Leistungen und Ihrer Behinderung ein.

 

Leistungsberechtigte Personen, die von einer Behinderung lediglich bedroht sind (§ 2 Absatz 1 Satz 3 SGB IX), haben keinen Anspruch auf den Mehrbedarf.

Voraussetzung ist sowohl bei einmaligen als auch bei dauerhaften Bedarfen, dass es sich um „besondere“ und „unabweisbare“ Bedarfe handelt. Ein Bedarf ist „besonders“, wenn er

  • durch eine außergewöhnliche Lebenssituation veranlasst wurde und
  • er dem Grunde nach nicht bereits in anderen Leistungsnormen – auch außerhalb des SGB II – berücksichtigt wird.

Eine außergewöhnliche Lebenssituation liegt vor, wenn ohne die Bedarfsdeckung verfassungsrechtlich geschützte Güter außerhalb der Existenzminimumsicherung gefährdet wären (z. B. der Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes).

 

Der Bedarf ist „unabweisbar“, wenn er insbesondere nicht durch Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht. Bei einmaligen Bedarfen ist weitere Anspruchsvoraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist.

 

Der atypische und überdurchschnittliche Mehrbedarf ist von den Leistungsberechtigten vorrangig durch alle ihnen verfügbaren Mittel zu decken. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere gewährte Leistungen anderer Leistungsträger als der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (z. B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen der Kranken- und Pflegekassen), Zuwendungen Dritter (z. B. von Familienangehörigen, Schulen) und Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten. Zuwendungen Dritter können in Form von Sach-, Geld- oder Dienstleistungen gewährt werden. Auf die rechtliche Einordnung als Einnahme kommt es insoweit nicht an.

 

Bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung für die Anerkennung eines Mehrbedarfs nach § 21 Absatz 6, dass ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. Letzteres ist der Fall bei Bedarfen, die nicht vom Regelbedarf erfasst werden. Bei einmaligen Bedarfen, die vom Regelbedarf erfasst sind, kommt dagegen grundsätzlich ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 in Betracht. Dieses kann aber ausnahmsweise nicht zumutbar sein, insbesondere wenn die leistungsberechtigte Person aufgrund eines nicht absehbaren und nicht selbst zu verantwortenden Notfalls einen außergewöhnlich hohen Finanzbedarf hat. Kurzfristige Bedarfsspitzen (z. B. Waschmaschine, Wintermantel) sind im Regelfall durch ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 auszugleichen (vgl. Kap. 1 der Fachlichen Weisungen zu § 24 SGB II).

Bitte geben Sie nachfolgend an, warum ein besonderer Bedarf besteht, in welcher Höhe der Bedarf besteht und in welchen Abständen er auftritt.

Bitte geben Sie an, aus welchen Gründen Ihnen die Aufnahme eines Darlehens über die Pro Arbeit -Kreis Offenbach - (AöR) - Kommunales Jobcenter nicht zumutbar ist.

Dokumentenupload

Sie erhalten nach dem Eingang ihres Antrages eine Termineinladung. Hier werden die von Ihnen benötigten Nachweise besprochen. Sie können die Unterlagen dann per Post schicken, persönlich abgeben oder über unseren Dokumentenupload hochladen.

maximal 7.5 MB pro Datei

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Auf der nächsten Seite benötigen wir Angaben zu den Kosten Ihrer Unterkunft und Heizung.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Als „Unterkunft“ sind alle baulichen Anlagen oder Teile hiervon zu werten, die geeignet sind, vor den Auswirkungen der Witterung zu schützen und einen Raum für Privatheit zu gewährleisten. Unterkünfte sind daher neben Mietwohnungen und Eigentumswohnungen oder Eigenheimen, insbesondere auch Not- oder Obdachlosenunterkünfte, Frauenhäuser, Hotel-/ Pensionszimmer, Schiffe und Wohnwagen bzw. Wohnmobile. 

Voraussetzung für die Übernahme der Bedarfe ist aber, dass es sich um eine privat genutzte Unterkunft handelt und die Aufwendungen für die Unterkunft tatsächlich entstehen. Kosten für gewerblich genutzte Räume werden nicht übernommen, auch wenn Sie sich tagsüber ausschließlich dort aufhalten. Aufwendungen entstehen Ihnen nicht, wenn die Unterkunft unentgeltlich gewährt wird oder werden muss (beispielsweise dinglich gesichertes Wohnrecht, Aufnahme bei Freunden ohne Untermietverhältnis).

 

Wird eine Unterkunft von mehreren Personen gemeinsam genutzt, sind die gesamten Kosten (Grundmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten) gleichmäßig pro Kopf aufzuteilen. Dies hat regelmäßig unabhängig vom Alter, der Nutzungsintensität oder der Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft zu erfolgen. Voraussetzung für die Aufteilung nach Köpfen ist auch die tatsächliche Nutzung der Wohnung durch alle Beteiligten. 

 

Zu den Unterkunftskosten zählen im Einzelnen die nachfolgenden Aufwendungen:

 

Bei Mietobjekten:

 

  • Vertraglich vereinbarter Mietzins (Grundmiete oder Nettokaltmiete)
  • Nutzungsentschädigungen (z.B. bei Weiternutzung einer Wohnung nach Ende des Mietvertrages)
  • Beiträge bei Genossenschaftswohnungen
  • Nebenkosten (kalte Betriebskosten), die gem. § 556 BGB i.V.m. Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden dürfen
  • Kosten des Erhaltungsaufwandes, Schönheitsreparaturen, soweit sie vertraglich geschuldet sind
  • Anschlussgebühren für Kabelfernsehen oder Satelliten-Schüssel (nur , wenn sie im Mietvertrag fest an die Miete der Wohnung gekoppelt sind und nicht vermieden oder verringert werden können)
  • Angemessene Kosten für Unterbringung und Einlagerung von Hausrat und Möbeln
  • Haftpflichtversicherung

 

Bei selbst bewohntem Wohneigentum:

 

  • Übliche Nebenkosten
  • Schuldzinsen
  • Sonstige Abgaben und Steuern (z.B. Grundsteuer, dauernde Lasten, sonstige öffentliche Ausgaben, Erbbauzinsen)
  • Kosten für den Erhaltungsaufwand

 

Keine Bedarfe der Unterkunft sind demgegenüber die Garagenmiete oder die Stellplatzmiete bei regulären Mietverhältnissen. Nur in dem Ausnahmefall, dass die Wohnung nicht ohne Stellplatz oder Garage anmietbar ist und die Kosten sich einschließlich der Miete hierfür im Rahmen des Angemessenen halten, darf eine Kostenübernahme erfolgen. In einem solchen Fall soll der Mieter den Stellplatz oder die Garage untervermieten, um seiner Selbsthilfeverpflichtung zur Kostensenkung nachzukommen. 

 

Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn die Pro Arbeit - Kreis Offenbach- (AöR) - Kommunales Jobcenter dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Die Pro Arbeit ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in Arbeit erforderlich ist oder ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Entstehen Ihnen Kosten für ihre

Unterkunft und Heizung (z.B. Miete)?

Bitte treffen Sie eine Auswahl

Angaben zu den Kosten Ihrer Unterkunft

Kosten der Unterkunft und Heizung (Miete):

(Bitte geben Sie die Beträge in EURO an)

Bitte reichen Sie uns Ihren Mietvertrag und einen Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete ein!

Kosten der Unterkunft und Heizung (Eigentum)

Es fallen folgende Kosten für das Eigentum an: 

(Bitte geben Sie die Beträge in EURO an)

Bitte reichen Sie uns zu den gemachten Angaben entsprechende Belege/Nachweise ein!

Hierbei kann es sich um eine Buchung auf den Kontoauszügen nebst Abrechnung oder Ihre Hausgeldabrechnung handeln.

Angaben zum Vermieter

Kosten für Energieversorgung (Haushaltsstrom)

 

Grundsätzlich sind die Kosten für den Haushaltsstrom aus Ihrem Regelbedarf zu bestreiten. Auf Wunsch können wie die monatlichen Abschläge jedoch direkt an Ihren Energieversorger abführen. DIe Höhe der monatlichen Abschläge werden in diesem Fall direkt von Ihren Leistungen in Abzug gebracht. 


Angaben zum Versorger

Bitte laden Sie den entsprechenden Nachweis über die Höhe des monatlichen Abschlages und der Kontoverbindung des Versorgers hoch.

Dokumentenupload

Sie erhalten nach dem Eingang ihres Antrages eine Termineinladung. Hier werden die von Ihnen benötigten Nachweise besprochen. Sie können die Unterlagen dann per Post schicken, persönlich abgeben oder über unseren Dokumentenupload hochladen.

maximal 7.5 MB pro Datei

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Zusätzliche Angaben / Mitteilungen:

Wollen Sie uns noch etwas mitteilen oder zusätzliche Angaben zu den Kosten der

Unterkunft machen? 

Rechtsfolgenbelehrung

Zusätzliche Angaben / Mitteilungen:

 

Sie haben etwas vergessen oder ein Umstand, der auf Sie zutrifft, haben wir im Antrag nicht berücksichtigt? Dann schreiben Sie uns hier eine Nachricht:


Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag richtig und vollständig sein müssen und Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen sind. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.


Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Die/der Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft muss beim Ausfüllen des Antrages alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Außerdem muss die/der Vertreter:in sicherstellen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide, Anforderungsschreiben bzgl. Unterlagen) erhalten.


Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

 

Sie müssen ab Antragstellung grundsätzlich an jedem Werktag unter der von Ihnen angegebenen Anschrift persönlich oder auf dem Postweg erreichbar sein und die Möglichkeit haben, täglich die Pro Arbeit aufsuchen zu können. Wer sich ohne Zustimmung längerfristig außerhalb des Kreises Offenbach aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.

 

Nur mit vorheriger Zustimmung des Jobcenters ist eine örtliche Abwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Stellen Sie hierfür bitte rechtzeitig einen Antrag.

 

Sollten Sie arbeitsunfähig erkranken, weisen Sie dies bitte ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich bei der Pro Arbeit durch die Vorlage eines ärztlichen Attests nach. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind innerhalb von drei Tagen vorzulegen.

 

Kontakt und Informationen

Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) -  Kommunales Jobcenter

Max-Planck-Str. 1-3

63303 Dreieich

 

Tel.: 06074 8058 100
Mail: servicecenter@proarbeit-kreis-of.de

 

 

 

Die "Grundsicherung" ist nach Ihrer erstmaliger Antragstellung für Ihre Fragen rund um die leistungsrechtlichen Angelegenheiten ("Geldangelegenheiten") für Sie zuständig.

 

Das "Servicecenter" unterstützt Sie bei Ihrer Erstantragstellung und bei allgemeinen Fragen zum Bezug von Bürgergeld.

 

Das "Jobcoaching" kümmert sich um Ihre Eingliederung in Arbeit, z.B. bei Weiterbildungsmaßnahmen oder bei der Aufnahme einer Tätigkeit.

 

Der "Arbeitgeberservice" unterstützt Unternehmen bei der Personalsuche und Sie bei der Jobvermittlung.

 

Die Abteilung "Bildung und Teilhabe" ist zuständig für Leistungen für Kinder und Jugendliche und Schüler:innen bis 25 Jahren für bspw. Klassenfahrten, Nachhilfe, Mittagessen in der Schule und Sport-oder Musikvereine.

 

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG!

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> Pro Arbeit - Kreis Offenbach -(AöR) Kommunales Jobcenter

 

> diV@ - digitale Verwaltungsangebote

 

> Bildung und Teilhabe 

 

 

Anschrift

 

Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) - Kommunales Jobcenter

Max-Planck-Str. 1-3

63303 Dreieich

 

Tel.: 06074 8058 100

Mail: servicecenter@proarbeit-kreis-of.de


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