Antrag auf Zulassung für Lernförderung als privat anbietende Person

Zulassung als privat anbietende Person  für Lernförderung

im Rahmen der Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


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Kontaktdaten
Leistungsangebote / Qualifikation
Weitere Mitteilung(en)
Abschluss

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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN
Allgemeine Hinweise

Soweit Sie als privat anbietende Person von Lernförderung i.S.d. Bildungs- und Teilhabepakets im Kreis Offenbach (weiterhin) tätig werden möchten, muss Ihre Zulassung in einem Registrierungsverfahren (einmalig) durch die Pro Arbeit geprüft werden.

 

Voraussetzung für die Registrierung sind u.a. Nachweise zur fachlichen Eignung und der Angemessenheit der Kosten.

 

Folgende Unterlagen werden für das Regisitrierungsverfahren benötigt und sollten von Ihnen zur Nutzung dieses Onlinedienstes bereit gehalten werden:

  • Fachkräfte: Studienabschluss in Unterrichtsfach/-fächern (oder vergleichbarem/n Fach/Fächern)
  • Studierende:   Immatrikulationsbescheinigung als Studierende:r im Unterrichtsfach (oder vergleichbarem/n Fach/Fächern) und Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife* oder Immatrikulationsbescheinigung als Studierende:r für Lehramt und Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife*
  • Schüler:innen der Sekundarstufe II (ab 18 Jahre): Aktuelles Zeugnis der Oberstufe* (oder vergleichbar*)

*mit Bewertung in dem/den Unterrichtsfach/-fächern mit sehr gut (15/14/13) oder gut (12/11)

 

Zusätzlich bzw. optional können folgende Unterlagen bereit gehalten werden:

  • Sprachzertifikat (z.B. Cambridge Certificate, TOEFL, DELF)
  • Empfehlungsschreiben einer fachundigen Stelle und/oder einschlägige Reerenzen

 

Sofern alle Voraussetzungen im Registrierungsverfahren erfüllt sind, erhalten Sie eine Zulassungsmitteilung und werden,soweit Sie damit einverstanden sind, als Nachhilfeanbieter:in auf unserer Website registriert.

 

Damit entfällt für Sie das Erbringen von Kosten- und Qualifikationsnachweisen für jede einzelne Schüler:in.

 

Die leistungsberechtigten Schüler:innen wiederum können sich bei der Beantragung einer Nachhilfe einfach an eine auf unserer BuT-Website genannte Anbieter:in wenden. So haben die Familien gleichermaßen eine Orientierungshilfe, sowie die Gewissheit, dass ein Anbieter:in von der Pro Arbeit zugelassen wurde und dass die Kosten für den Nachhilfeunterricht angemessen sind.

 

Teilen Sie uns Änderungen bitte stets umgehend mit und machen Sie vollständige Angaben. Ansonsten kann es im Registrierungsverfahren zu unerwünschten Verzögerungen kommen.

Kontaktdaten

Kontaktdaten


Es ist vorgesehen, dass die Anbieter:in für Lernförderung nach erfolgreich durchgeführter Registratur und Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen mit folgenden Angaben auf unserer Homepage veröffentlicht werden:

  • Name Anbieter
  • Anschrift
  • Telefon
  • E-Mail-Adresse
  • angebotene Fächer

 

 

Kontoverbindung

Leistungsangebote / Qualifikation

Leistungsangebot(e)
Angebotene(s) Fach/Fächer - Klassen-und Schulformen

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 20 zulässig)

Einzelunterricht Präsenz

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Gruppenunterricht Präsenz

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Onlinekurs(e)

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)


Qualifikation

 

Für die Prüfung der fachlichen Eignung benötigen wir entsprechende Nachweise, die Sie z.B. durch die Vorlage

  • eines Studiumabschlusses in dem/n genannten Fach/Fächern (oder vergleichbarem/n Fach/Fächern)
  • einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung als Studierende:r in dem/n genannten Fach/Fächern (oder vergleichbarem/n Fach/Fächern)
  • einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung als Studierende:r in für Lehramt dem/n genannten Fach/Fächern (oder vergleichbarem/n Fach/Fächern)
  • eines Sprachzertifikats (z.B. Cambridge Certificate, TOEFL, DELF)

und zusätzlich durch

  • ein Abschlusszeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife mit den Bewertungen "sehr gut (15/14/13)" oder "gut (12/11)" in dem/n genannten Fach/Fächern
  • ein aktuelles Zeugnis der Sekundarstufe II mit den Bewertungen "sehr gut" oder "gut" in dem/n genannten Fach/Fächern erbringen können.

Meine Qualifikation weise ich durch folgende Zeugnisse, Zertifikate, Bescheinigungen oder fachkundige Referenzen nach:

Dokumentenupload - Qualifikation(en) / Referenzen

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Weitere Mitteilung(en)

Weitere Mitteilung(en) und Unterlagen
Dokumentenupload - Sonstiges

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Abschluss

Hinweise und Erklärung des Leistungsanbietenden

Allgemeine Hinweise

Die Pro Arbeit -Kommunales Jobcenter- (AöR) entscheidet sowohl über die Notwendigkeit und den Umfang einer individuellen Lernförderung, als auch die allgemeine Eignung und Angemessenheit des Angebots im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die Zulassung als Leistungsanbieter:in begründet weder ein Vertrags- noch Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und der Pro Arbeit.  Die Kostensätze, die Sie durch die Pro Arbeit erhalten, sind keine Honorare, sondern Leistungen nach § 28 Abs. 5 SGB II. Diese Leistungen werden den Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Schüler:innen) per Bescheid an die Eltern bewilligt und in der Regel an Sie als Anbieter:in ausgezahlt. Die Pro Arbeit behält sich eine Erhebung des Lernfortschritts vor.

 

Neben der Zulassung als Leistungsanbieter:in ist Voraussetzung für eine Direktzahlung, dass die Schüler:in zuvor einen entsprechenden Antrag auf Lernförderung bei der Pro Arbeit gestellt hat und dieser bewilligt wurde.

Für die Auszahlung der Leistung ist es zudem erforderlich, dass die Schüler:in die Nachhilfe tatsächlich in Anspruch nimmt. Eine Übernahme über die mit der Zulassung anerkannten Kosten hinaus, kann durch die Pro Arbeit nicht erfolgen. Eine Bewilligung gilt ausschließlich für den im Bescheid genannten Zeitraum.

 

Für die Einzelabrechnung nutzen Sie bitte das Formular „Abrechnung Nachhilfe“, indem Sie jede Nachhilfestunde dokumentieren und von einem Elternteil durch Unterschrift bestätigen lassen.

 

Bitte reichen Sie die Abrechnungen monatlich und spätestens nach Ablauf von drei Monaten bei der Pro Arbeit ein.

 

Sollten im Zulassungsantrag falsche Angaben gemacht werden, die Umsetzung nicht richtlinienkonform sein sollte oder der Preis erhöht werden, so dass dieser unangemessen iRd Bildungs- und Teilhabeleistungen ist, behalten wir uns eine Löschung Ihrer Zulassung als Nachhilfeanbieter:in und Ihrer Kontaktdaten auf unserer Website vor. Dies hätte zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt eine weitere Bewilligung Ihres Lernförderangebots nicht erfolgen könnte.

             

Erklärung des Leistungsanbietenden

Ich versichere,

 

  • dass ich keinerlei verfassungswidrige Ziele verfolge,
  • die Persönlichkeit der von mir unterrichteten Schüler:in zu achten, deren individuellen Grenzen zu respektieren und nichts zu tun, was das körperliche und seelische Wohl der Schüler:in gefährdet,
  • dass bei mir keine einschlägigen Eintragungen im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis vorliegen, 
  • dass alle Angaben zutreffen und ich Änderungen unaufgefordert und unverzüglich mitteile,
  • dass die genannten Preise, sowohl für Selbstzahlende als auch geförderte Schüler:innen, identisch sind, 
  • dass es sich bei den genannten Preisen um den Endpreis handelt und darüber hinaus kein Eigenanteil für geförderte Schüler:innen anfällt und
  • dass ich die allgemeinen steuer- und versicherungsrechtlichen Vorgaben und Meldepflichten beachte.

Unterschreiben Sie hier mit der Maus/dem Cursor. 

 

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Anschrift

 

Bildung und Teilhabe

Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) - Kommunales Jobcenter

Max-Planck-Str. 1-3

63303 Dreieich

 

Tel 06074 8058 555
Fax 06074 8058 952

Mail btp@proarbeit-kreis-of.de


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