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Bildung und Teilhabe (BuT)

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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Einreichen von Unterlagen

 

Sie möchten Anträge und Formulare oder sonstige Unterlagen für das Bildungs- und Teilhabepaket einreichen?

Bedarfe für Bildung und Teilhabe

 

Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben

 

  • Kinder und Jugendliche und
  • Schüler und Schülerinnen unter 25  Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten,

wenn sie eine dieser staatlichen Unterstützungen erhalten:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Asylbewerber-Leistungen (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • unter Umständen: Geringverdiener ohne Sozialleistungsbezug

 

Die Leistungen umfassen:

  • die Aufwendungen für Ausflüge und Klassenfahrten
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • die Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule 
  • die Lernförderung
  • die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Pro Arbeit zahlt die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus, die Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

 

So können Sie die Leistungen erhalten:

 

Bürgergeld (SGB II)

Ihr Bürgergeldantrag umfasst bereits die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Damit die Pro Arbeit weiß, welcher der Bedarfe besteht, informieren Sie die Abteilung Bildung und Teilhabe darüber und legen Nachweise vor. Dafür verwenden Sie bitte die entsprechenden Formulare, die von Ihnen und dem Leistungsanbieter (z.B. Caterer, Verein, Nachhilfeanbieter) ausgefüllt wurden. Die farbigen Formulare finden Sie auf der Homepage unter „Anträge + Formulare“.

Es gibt eine Ausnahme, für die keine weitere Information / kein Formular benötigt wird:

Die Pauschale für den Schulbedarf erhalten Sie, während Sie Bürgergeld beziehen, für Ihre Kinder unter 15 Jahren automatisch zum 1. August (1. Schulhalbjahr) und zum 1. Februar (2. Schulhalbjahr) gemeinsam mit der Bürgergeldauszahlung.

 

Kinderzuschlag / Wohngeld

Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei der Pro Arbeit beantragen. Dafür verwenden Sie bitte die entsprechenden Formulare, die von Ihnen und dem Leistungsanbieter (z.B. Caterer, Verein, Nachhilfeanbieter) ausgefüllt wurden. Die farbigen Formulare finden Sie auf der Homepage unter „Anträge + Formulare“. Fügen Sie unbedingt Ihren Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbescheid bei.

 

Sie können die ausgefüllten Formulare und Nachweise einfach über dieses Dokumentenportal hochladen.

 

 

Bitte auswählen:

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