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Bildung und Teilhabe (BuT)

Anträge & Nachweise direkt hochladen



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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Einreichen von Unterlagen

 

Sie möchten Anträge und Formulare oder sonstige Unterlagen für das Bildungs- und Teilhabepaket einreichen?

Entsprechende Formulare und Anträge finden Sie unter Bildung und Teilhabe (BuT).

Bedarfe für Bildung und Teilhabe

 

Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben

 

  • Kinder und Jugendliche und
  • Schüler und Schülerinnen unter 25  Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten,

wenn sie eine dieser staatlichen Unterstützungen erhalten:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Asylbewerber-Leistungen (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • unter Umständen: Geringverdiener ohne Sozialleistungsbezug

 

Die Leistungen umfassen:

  • die Aufwendungen für Ausflüge und Klassenfahrten
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • die Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule 
  • die Lernförderung
  • die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Pro Arbeit zahlt die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus, die Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

 

So können Sie die Leistungen erhalten:

 

Bürgergeld (SGB II)

Ihr Bürgergeldantrag umfasst bereits die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Damit die Pro Arbeit weiß, welcher der Bedarfe besteht, informieren Sie die Abteilung Bildung und Teilhabe darüber und legen Nachweise vor. Dafür verwenden Sie bitte die entsprechenden Formulare, die von Ihnen und dem Leistungsanbieter (z.B. Caterer, Verein, Nachhilfeanbieter) ausgefüllt wurden. Die farbigen Formulare finden Sie auf der Homepage unter „Anträge + Formulare“.

Es gibt eine Ausnahme, für die keine weitere Information / kein Formular benötigt wird:

Die Pauschale für den Schulbedarf erhalten Sie, während Sie Bürgergeld beziehen, für Ihre Kinder unter 15 Jahren automatisch zum 1. August (1. Schulhalbjahr) und zum 1. Februar (2. Schulhalbjahr) gemeinsam mit der Bürgergeldauszahlung.

 

Kinderzuschlag / Wohngeld

Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei der Pro Arbeit beantragen. Dafür verwenden Sie bitte die entsprechenden Formulare, die von Ihnen und dem Leistungsanbieter (z.B. Caterer, Verein, Nachhilfeanbieter) ausgefüllt wurden. Die farbigen Formulare finden Sie auf der Homepage unter „Anträge + Formulare“. Fügen Sie unbedingt Ihren Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbescheid bei.

 

Sie können die ausgefüllten Formulare und Nachweise einfach über dieses Dokumentenportal hochladen.

 

 

► § 28 SGB II - Bedarfe für Bildung und Teilhabe

► Weitere Infos: Bildung und Teilhabe (BuT) 

Bitte auswählen:

Identifikation

Identifikation - Elternteil - [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]

Diese Person muss mindestens 15 Jahre alt sein, um antragsberechtigt zu sein.

Anschrift

Kontaktdaten

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Nutzung des Onlineservices erforderlich - Sie erhalten hierüber eine Eingangsbestätigung, wenn der Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

 

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre E-Mail-Adresse ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per E-Mail geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

 

Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig! Durch deren Angabe können Fragen eventuell auch telefonisch geklärt und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden. Die Einwilligung kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

 

Dokumentenupload - Bildung und Teilhabe

 

Hier können Sie Ihre Anträge, Bescheide oder sonstigen Unterlagen direkt hochladen!

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zu Leistungen für Bildung und Teilhabe stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 25 zulässig)


Servicelinks

 

> Bildung und Teilhabe 

 

> Pro Arbeit - Kreis Offenbach -(AöR) Kommunales Jobcenter

 

> diV@ - digitale Verwaltungsangebote

 

> Kommunale Jobcenter - Stark. Sozial. Vor Ort.

 

Anschrift

 

Bildung und Teilhabe

Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) -  Kommunales Jobcenter

Max-Planck-Str. 1-3

63303 Dreieich

 

Tel 06074 8058 555
Fax 06074 8058 952

Mail btp@proarbeit-kreis-of.de

 

 


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