Weiterbewilligungsantrag

Weiterbewilligungsantrag

bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Weiterbewilligungsantrag

Bürgergeld erhalten Sie in der Regel für 12 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Bürgergeld nur für 6 Monate gewährt, zum Beispiel wenn …

 

  • Ihr Einkommen schwankt oder
  • Sie selbstständig tätig sind 

Endet Ihr Bewilligungszeitraum, prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf SGB II-Leistungen haben. Stellen Sie dafür rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag (WBA)

 

Wenn Sie schon einmal SGB II-Leistungen bezogen haben und Sie innerhalb von 3 Monaten wieder Leistungen vom Jobcenter beantragen möchten, können Sie auch einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Liegt der Zeitraum länger zurück, muss ein vollständiger ► Neuantrag gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

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HINWEIS - Nachweise / Dokumentenupload

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise (vorzugsweise als PDF-Dokument) direkt hier im Online-Service hochzuladen.

 

Folgende Dateiendungen sind  zulässig: PDF, PNG, JPG, JPEG, TIF, BMP. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 7,5 MB pro Datei.

 

Warten Sie nach dem Absenden bitte darauf, dass Sie zu der Abschlussmaske "Senden erfolgreich" weitergeleitet werden - dies kann unter Umständen ein wenig dauern, da Ihre Eingaben noch verarbeitet werden müssen.

 

Ebenso erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist!

 

 

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.

 

Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später oder nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen. Beachten Sie hier jedoch, dass es damit auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages kommen kann.


Folgende Unterlagen sollten Sie mindestens bereithalten:

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten und aller Personen der Bedarfsgemeinschaft (BG)

 

 

Sofern Sie uns Änderungen mitteilen möchten, benötigen wir hierüber ebenfalls entsprechende Nachweise. Diese können -je nach Änderung- zum Beispiel sein:

  • Arbeitsvertrag,
  • Gehaltsabrechnungen,
  • Nebenkostenabrechnung,
  • Bescheide anderer Sozialleistungsträger
  • ...

Identifikation

BG-Check

Identifikation - Antragstellende Person - [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]
Anschrift

Kontaktdaten

Bedarfsgemeinschaft

Definition: Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften.

Auch: BG, Lebensgemeinschaft, Einstehensgemeinschaft, Familie

 

Der Rechtsbegriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von SGB II-Leistungen eine wichtige Rolle. Obwohl er das Wort „Gemeinschaft“ enthält, gilt: Die/Der Antragssteller:in allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.

Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft. Der Rechtsbegriff wird darum in der Regel angewandt auf...

  • Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind,
  • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, oder
  • Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft“).

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten. Zum Einkommen von Kindern zählen zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.

Umgekehrt gilt: Beantragt ein unverheiratetes erwerbsfähiges Kind, das mindestens 15, aber noch keine 25 Jahre alt ist, Leistungen nach dem SGB II, gehören auch die im Haushalt lebenden Eltern oder Elternteile zur Bedarfsgemeinschaft.

Beantworten Sie als antragstellende Person daher immer alle Fragen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.

Identifikation - Weitere betroffene Person(en) - [Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft]

Bitte tragen Sie hier nur die Daten der Personen ein, die mit Ihnen in Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft leben und bereits bei Ihrem Jobcenter bekannt sind/waren. 

Weitere Person in Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.


Veränderung(en) - neue Person(en)

Bei neuen Personen im Haushalt überprüft das Jobcenter die Zusammensetzung, ob Sie eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden und somit in eine gemeinsame Berechnung einbezogen werden.

 

Hier im Weiterbewillungsantrag sind zunächst nur die Grunddaten der neuen Person(en) anzugeben.

Identifikation - neue Person

Um die vollständige Prüfung für de neue Person vornehmen zu können, benötigt das Jobcenter neben den persönlichen Daten auch noch weitere Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhaltnissen (BG-Check-In). 

FÜLLEN SIE BITTE FÜR DIESE PERSON NOCH EINE MITTEILUNG ► BG-Check-In AUS.

FÜR DIESE PERSON BENÖTIGT DAS JOBCENTER VORAUSSICHTLICH KEINE MITTEILUNG BG-Check-In.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Konto

Veränderung - Bankverbindung

Nachweise / Dokumentenupload - Bankverbindung

Beispiele

Nachweis zur Kontoeröffnung, Kontoauszüge, Bankbestätigung

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)


Nachweise / Dokumentenupload - Kontoauszüge

 

Um über Ihren Antrag auf Weiterbewilligung entscheiden zu können, werden die Kontoauszüge aller Konten und aller Personen der Bedarfsgemeinschaft der letzten drei Monate benötigt.

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 25 zulässig)

Unterkunft & Heizung

Veränderung(en) - Unterkunft & Heizung

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Unterkunft & Heizung

Beispiele

Mietvertrag, Schreiben Vermieter:in, Rechnung / Mitteilung des Energieversorgungsunternehmen, Vertragsunterlagen

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Personendaten & Mehrbedarf(e)

Veränderung(en) - Personendaten

 

Erwerbsfähig ist...

  • wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann und
  • nicht wegen Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate daran gehindert ist und 
  • somit die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung nicht gegeben sind.
Nachweise / Dokumentenupload - Personendaten

Beispiel

Meldebescheinigung (Ab-/Ummeldung)

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)


Mehrbedarf(e)
Mehrbedarf - Schwangerschaft
Mehrbedarf(e) - kostenaufwändige Ernährung

 

 

Die Gewährung eines Mehrbedarfes wegen kostenaufwändiger Ernährung wird im Einzelfall entschieden. Nach Empfehlungen des Deutschen Vereins können Sie zum Beispiel bei den nachfolgenden Erkrankungen einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II erhalten.

 

  • Mukoviszidose/zystische Fibrose
  • Zöliakie
  • Tumorerkrankungen
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD)
  • CED (Morbus Crohn, Collitis Ulcerosa)
  • Neurologische Erkrankungen (auch Schluckstörungen)
  • terminale und präterminale Niereninsuffizienz, insb. bei Dialyse, Wundheilungsstörungen, Lebererkrankungen (z.B. alkoholische Steatohepatitis, Leberzirrhose)
Mehrbedarf(e) - Besonderer Bedarf
Mehrbedarf(e) - (Schwer-)Behinderung
Mehrbedarf(e) - Erwerbsunfähigkeit mit Merkzeichen G/aG
Nachweise / Dokumentenupload - Mehrbedarf(e)

Beispiel

Ärztliche Bescheinigung, Gutachten, Leistungsbescheid

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Einkommen

Einkommen

ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen ab der Antragstellung zufließt. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft Ihre Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.

Veränderung(en) - Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Nachweise / Dokumentenupload - Geänderte(s) Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Beispiele

Kontoauszug, Einkommensbescheinigung, Verdienstabrechnung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Kündigung

 

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Veränderung(en) - Renten

Die Anzahl der Person(en) und / oder Änderung(en) können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Geänderte(s) Einkommen aus Rente

Beispiel

Leistungsbescheid

 

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Veränderung(en) - Staatliche Unterstützungsleistungen

Die Anzahl der Person(en) und / oder Änderung(en) können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Geänderte staatliche Unterstützungsleistung(en)

Beispiel

Leistungsbescheid

 

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Veränderung(en) - Weitere Einnahmen

Die Anzahl der Person(en) und / oder Änderung(en) können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Geänderte weitere Einnahme(n)

Beispiele

Unterhaltsvereinbarung, Bescheid, Kontoauszug

 

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)


Einkommen aus Selbständigkeit

Wichtiger Hinweis bei Einkommen aus Selbständigkeit

Dieses Einkommen ist zur Prüfung Ihres Weiterbewilligungsantrages zwingend neu vom Jobcenter zu prüfen. 

Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (auch in der Land- und Forstwirtschaft)

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Nachweise / Dokumentenupload - Einkommen aus Selbständigkeit

Beispiele

Anlage EKS, Gewinn- und Verlustrechnung, Gewerbeab-/anmeldung

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Vermögen

 

 

 

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, zum Beispiel:

 

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

 

Verwertbar ist Vermögen grundsätzlich, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

 

Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.

Veränderung(en) - Vermögen

Die Anzahl der Person(en) und / oder Vermögensänderung(en) können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Vermögen

Beispiele

notarielle Beurkundung, Verwendungsnachweis

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Abschluss

Gesetzliche Betreuung

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu unterstützen.

 

Sie kümmern sich zum Beispiel darum Rechnungen zu bezahlen, die Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe einzustellen, damit die/der Betroffene rundum versorgt ist.

Gesetzliche Betreuung


Nachweise / Dokumentenupload - Betreuung

 

Beispiele

Bestallungsurkunde, Gerichtsurteil

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Hinweise & Abschluss
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Personen gewährt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Die Leistungen umfassen:

  • die Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • die Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
  • die Lernförderung
  • die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in der Gemeinschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie das Jobcenter jedoch immer umgehend informieren und Nachweise vorlegen, sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihnen für obengenannte Bedarfe Kosten entstehen, da Ihnen ansonsten hierfür keine Leistungen gewährt werden können. Eine Ausnahme ist die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, diese Leistungen werden regelmäßig zum 1. August (1. Schulhalbjahr) und zum 1. Februar (2. Schulhalbjahr) automatisch ausgezahlt.

 

Als Nachweise dafür müssen die Formblätter von dem Leistungserbringer bzw. der Schule ausgefüllt und ggf. zusammen mit weiteren Unterlagen vorgelegt werden. Die Formblätter erhalten Sie direkt im Jobcenter oder auf der Homepage.

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag richtig und vollständig sein müssen und Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen sind. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.


Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Die/der Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft muss beim Ausfüllen des Antrages alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Außerdem muss die/der Vertreter:in sicherstellen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide, Anforderungsschreiben bzgl. Unterlagen) erhalten.


Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name die/der Kontoinhaber:in, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

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