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Allgemeine Mitteilung(en)  / Terminwunsch

bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


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Identifikation
Anliegen / Mitteilung(en)
Abschluss

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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Mitteilung(en) / Gesprächswunsch

 

 

Sie möchten einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Ihrer/ Ihrem Ansprechpartner:in vereinbaren?

 

Teilen sie uns hier zur besseren Vorbereitung kurz Ihr Anliegen mit und ein:e Mitarbeiter:in meldet sich zwecks Terminvereinbarung schnellstmöglich  bei Ihnen.

 

 

 

Möchten Sie uns eine (sonstige) Mitteilung oder Nachricht zukommen lassen?

 

 

Möchten Sie uns Änderungen in Ihren persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen mitteilen, können Sie hierfür auch gern unsere entsprechenden Onlinedienste "Veränderungsmitteilungen" nutzen!

 

>> Mitwirkung, Mitteilungen, weitere Anträge - ProArbeit (proarbeit-kreis-of.de)

Serviceauswahl

Die "Grundsicherung" ist nach Ihrer erstmaligen Antragstellung für Ihre Fragen rund um die leistungsrechtlichen Angelegenheiten (Bescheid, Geld, Miete etc.) zuständig.

 

Das "Servicecenter" unterstützt Sie bei Ihrer Erstantragstellung und bei allgemeinen Fragen zum Bezug von Bürgergeld.

 

Das "Jobcoaching" kümmert sich um Ihre Eingliederung in Arbeit, z.B. bei Weiterbildungsmaßnahmen oder bei der Aufnahme einer Tätigkeit.

 

Der "Arbeitgeberservice" unterstützt Unternehmen bei der Personalsuche und Sie bei der Jobvermittlung.

 

Die Abteilung "Bildung und Teilhabe" ist zuständig für Leistungen für Kinder und Jugendliche und Schüler:innen bis 25 Jahren für bspw. Klassenfahrten, Nachhilfe, Mittagessen in der Schule und Sport-oder Musikvereine.

Identifikation

Identifikation - Antragstellende Person - [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]

Diese Person muss mindestens 15 Jahre alt sein, um antragsberechtigt zu sein.

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Anschrift

Kontaktdaten

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Nutzung des Onlineservices erforderlich - Sie erhalten hierüber eine Eingangsbestätigung, wenn der Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

 

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre E-Mail-Adresse ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per E-Mail geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

 

Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig! Durch deren Angabe können Fragen eventuell auch telefonisch geklärt und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden. Die Einwilligung kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

 

Identifikation - Weitere betroffene Person(en) - [Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft]
Weitere betroffene Person in Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Anliegen / Mitteilung(en)

Veränderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen
Dokumentenupload

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 25 zulässig)

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

Sollte die Anzahl zum Hochladen nicht genügen, so können Sie auf der Abschlussseite noch bis zu 25 weitere Dateien hochladen.

Terminvorbereitung - Vor-Ort-Termin
Dokumentenupload - Terminvorbereitung

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 25 zulässig)

Sonstige Mitteilung
Dokumentenupload - Sonstige Mitteilung

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Abschluss

Gesetzliche Betreuung

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu unterstützen.

 

Sie kümmern sich zum Beispiel darum Rechnungen zu bezahlen, die Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe einzustellen, damit die/der Betroffene rundum versorgt ist.

Gesetzliche Betreuung


Nachweise / Dokumentenupload - Betreuung

 

Beispiele

Bestallungsurkunde, Gerichtsurteil

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

 

Hinweise & Abschluss

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag richtig und vollständig sein müssen und Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen sind. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.


Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Die/der Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft muss beim Ausfüllen des Antrages alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Außerdem muss die/der Vertreter:in sicherstellen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide, Anforderungsschreiben bzgl. Unterlagen) erhalten.


Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG!

Bitte geben Sie hier keine personenbezogenen Daten an.

Bitte haben Sie nach dem ABSENDEN einen Augenblick Geduld, bis Ihre Eingaben verarbeitet und Sie zur Abschlusseite weitergeleitet wurden.


Servicelinks

 

 

> Pro Arbeit - Kreis Offenbach -(AöR) Kommunales Jobcenter

 

> diV@ - digitale Verwaltungsangebote

 

> Kommunale Jobcenter - Stark. Sozial. Vor Ort.

 

Anschrift

 

Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) - Kommunales Jobcenter

Max-Planck-Str. 1-3

63303 Dreieich

 

Tel 06074 8058 100
Fax 06074 8058 940

Mail servicecenter@proarbeit-kreis-of.de


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