Persönliche Daten

Mitteilung über die Änderung(en) in den persönlichen Daten bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Beispiele für Änderungen in den Personendaten

  • Name / Familienstand
  • Staatsangehörigkeit / Aufenthaltsstatus
  • Sozialversicherung
  • (Schwer-)Behinderung / Erwerbsunfähigkeit
  • Mehrbedarf(e)
    • Schwangerschaft
    • kostenaufwändige Ernährung
    • besonderer Bedarf (Umgangsrecht)
  • Auszug einzelner Personen
Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

HINWEIS - Nachweise / Dokumentenupload

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise (vorzugsweise als PDF-Dokument) direkt hier im Online-Service hochzuladen.

 

Folgende Dateiendungen sind  zulässig: PDF, PNG, JPG, JPEG, TIF, BMP. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 7,5 MB pro Datei.

 

Warten Sie nach dem Absenden bitte darauf, dass Sie zu der Abschlussmaske "Senden erfolgreich" weitergeleitet werden - dies kann unter Umständen ein wenig dauern, da Ihre Eingaben noch verarbeitet werden müssen.

 

Ebenso erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist!

 

 

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.

 

Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später oder nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen. Beachten Sie hier jedoch, dass es damit auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages kommen kann.

Identifikation

BG-Check

Identifikation - Antragstellende Person - [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]
Anschrift

Kontaktdaten
Identifikation - Weitere betroffene Person(en) - [Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft]
Betroffene Person(en) in der Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.


Personendaten

Veränderung(en) - Personendaten
Veränderung(en) - Familienstand

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Name

Tragen Sie hier bitte die neuen Daten nach der Namensänderung ein.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Staatsangehörigkeit

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Aufenthaltsstatus

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Sozialversicherung

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Erwerbsfähigkeit

 

Erwerbsfähig ist...

  • wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann und
  • nicht wegen Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate daran gehindert ist und 
  • somit die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung nicht gegeben sind.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(Schwer-)Behinderung

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Auszug einzelner Person(en)

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Personendaten

Beispiele

Meldebescheinigung (Ab-/Ummeldung), Schreiben Krankenkasse

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Mehrbedarfe

Mehrbedarf(e)
Mehrbedarf - Schwangerschaft
Mehrbedarf(e) - kostenaufwändige Ernährung

 

 

Die Gewährung eines Mehrbedarfes wegen kostenaufwändiger Ernährung wird im Einzelfall entschieden. Nach Empfehlungen des Deutschen Vereins können Sie zum Beispiel bei den nachfolgenden Erkrankungen einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II erhalten.

 

  • Mukoviszidose/zystische Fibrose
  • Zöliakie
  • Tumorerkrankungen
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD)
  • CED (Morbus Crohn, Collitis Ulcerosa)
  • Neurologische Erkrankungen (auch Schluckstörungen)
  • terminale und präterminale Niereninsuffizienz, insb. bei Dialyse, Wundheilungsstörungen, Lebererkrankungen (z.B. alkoholische Steatohepatitis, Leberzirrhose)
Mehrbedarf(e) - Besonderer Bedarf
Mehrbedarf(e) - (Schwer-)Behinderung
Mehrbedarf(e) - Erwerbsunfähigkeit mit Merkzeichen G/aG
Nachweise / Dokumentenupload - Mehrbedarf(e)

Beispiel

Ärztliche Bescheinigung, Gutachten, Leistungsbescheid

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Abschluss

Gesetzliche Betreuung

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu unterstützen.

 

Sie kümmern sich zum Beispiel darum Rechnungen zu bezahlen, die Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe einzustellen, damit die/der Betroffene rundum versorgt ist.

Gesetzliche Betreuung


Nachweise / Dokumentenupload - Betreuung

 

Beispiele

Bestallungsurkunde, Gerichtsurteil

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Hinweise

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag richtig und vollständig sein müssen und Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen sind. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.


Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Die/der Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft muss beim Ausfüllen des Antrages alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Außerdem muss die/der Vertreter:in sicherstellen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide, Anforderungsschreiben bzgl. Unterlagen) erhalten.


Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG!

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