Kosten für Unterkunft und Heizung

Mitteilung über Änderung(en) bei den Kosten der Unterkunft (KdU) / Kosten der Heizung (KdH)

bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Veränderung(en) Kosten der Unterkunft / Kosten der Heizung

        Beispiele für Änderungen in den Kosten der Unterkunft und Heizung

  • Nebenkostenabrechnung
  • Mietanpassung
  • Änderung von Abschlagszahlungen
  • neuer Grundbesitzabgabenbescheid
  • Wechsel Vermieter:in / Energieversorgungsunternehmen
  • (geplanter) Umzug
Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

HINWEIS - Nachweise / Dokumentenupload

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise (vorzugsweise als PDF-Dokument) direkt hier im Online-Service hochzuladen.

 

Folgende Dateiendungen sind  zulässig: PDF, PNG, JPG, JPEG, TIF, BMP. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 7,5 MB pro Datei.

 

Warten Sie nach dem Absenden bitte darauf, dass Sie zu der Abschlussmaske "Senden erfolgreich" weitergeleitet werden - dies kann unter Umständen ein wenig dauern, da Ihre Eingaben noch verarbeitet werden müssen.

 

Ebenso erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist!

 

 

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.

 

Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später oder nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen. Beachten Sie hier jedoch, dass es damit auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages kommen kann.

 

 

Identifikation

BG-Check

Identifikation - Antragstellende Person - [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]
Anschrift

Kontaktdaten

Bedarfsgemeinschaft

Definition: Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften.

Auch: BG, Lebensgemeinschaft, Einstehensgemeinschaft, Familie

 

Der Rechtsbegriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Arbeitslosengeld II eine wichtige Rolle. Obwohl er das Wort „Gemeinschaft“ enthält, gilt: Die/Der Antragssteller:in allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.

Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft. Der Rechtsbegriff wird darum in der Regel angewandt auf...

  • Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind,
  • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, oder
  • Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft“).

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten. Zum Einkommen von Kindern zählen zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.

Umgekehrt gilt: Beantragt ein unverheiratetes erwerbsfähiges Kind, das mindestens 15, aber noch keine 25 Jahre alt ist, Leistungen nach dem SGB II, gehören auch die im Haushalt lebenden Eltern oder Elternteile zur Bedarfsgemeinschaft.

Beantworten Sie als antragstellende Person daher immer alle Fragen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.


Unterkunft & Heizung - Neben-/Heizkostenabrechnung


Einreichen einer Neben-/ Heizkostenabrechnung
Neben-/ Heizkostenabrechnung
Nachweise / Dokumentenupload - Neben-/ Heizkostenabrechnung

Beispiele

Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung, Rechnung des Energieversorgungsunternehmen

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Unterkunft und Heizung - Höhe der laufenden Kosten

Veränderung(en) - Höhe der laufenden Kosten
Veränderung(en) - Höhe der laufenden Kosten - Miete

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Höhe der laufenden Kosten - Eigenheim / Eigentumswohnung

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Höhe der laufenden Kosten - Sonstige

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Höhe der laufenden Kosten - Miete

Beispiele

Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhungsschreiben, Heizkostenabrechnung, Tankquittung

Nachweise / Dokumentenupload - Höhe der laufenden Kosten - Eigenheim / Eigentumswohnung

Beispiele

Bescheinigung Kreditinstitut, Grundbesitzabgabenbescheid, Heizkostenabrechnung, Tankquittung

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Nachweise / Dokumentenupload - Höhe der laufenden Kosten - Sonstige

Beispiele

Mietbescheinigung, Erklärung Mitbewohner:in

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Unterkunft & Heizung - Vermieter:in / Energieversorgung


Veränderung(en) - Vermieter:in / Energieversorgung
Veränderung - Vermieter:in
neue:r Vermieter:in
Bankverbindung Vermieter:in
Veränderung - Energieversorgung - Heizung

Bankverbindung des Energieversorgungsunternehmens

Energieversorgung - Strom

Bankverbindung des Energieversorgungsunternehmens

Wichtiger Hinweis

Die Kosten für Haushaltsstrom werden nicht als zusätzlicher Bedarf im Rahmen der SGB II-Leistungen übernommen. Im Falle der Überweisung durch das Jobcenter wird der Betrag von dem Regelbedarf abgezogen.

Nachweise / Dokumentenupload - Vermieter:in

Beispiele

Mietvertrag, Schreiben Vermieter:in

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Nachweise / Dokumentenupload - Energieversorgung

Beispiele

Rechnung / Mitteilung des Energieversorgungsunternehmen, Vertragsunterlagen

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Unterkunft & Heizung - (geplanter) Umzug

Veränderung - (geplanter) Umzug

Wichtiger Hinweis für Umzüge

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft eingeholt werden.

 

Bitte teilen Sie dem Jobcenter daher einen beabsichtigten Umzug vor Unterzeichnung eines Mietvertrages mit, um leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden. 

 

Liegt der neue Wohnort außerhalb des Kreises Offenbach, wenden Sie sich für die vorgenannte Zusicherung und einer neuen SGB II-Antragstellung an Ihr künftig zuständiges Jobcenter.

 

Lassen Sie sich von Ihrem Jobcenter rechtzeitig beraten.

► Hier zu allen Jobcentern in Deutschland

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

(geplanter) Umzug - Neue Unterkunft



Nachweise / Dokumentenupload - (geplanter) Umzug

Beispiele

Mietangebot, (Entwurf) Mietvertrag

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

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(maximal 10 zulässig)

Abschluss

Gesetzliche Betreuung

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu unterstützen.

 

Sie kümmern sich zum Beispiel darum Rechnungen zu bezahlen, die Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe einzustellen, damit die/der Betroffene rundum versorgt ist.

Gesetzliche Betreuung


Nachweise / Dokumentenupload - Betreuung

 

Beispiele

Bestallungsurkunde, Gerichtsurteil

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Hinweise

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag richtig und vollständig sein müssen und Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen sind. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.


Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Die/der Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft muss beim Ausfüllen des Antrages alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Außerdem muss die/der Vertreter:in sicherstellen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide, Anforderungsschreiben bzgl. Unterlagen) erhalten.


Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG!

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Bitte haben Sie nach dem ABSENDEN einen Augenblick Geduld, bis Ihre Eingaben verarbeitet und Sie zur Abschlusseite weitergeleitet wurden.