Einkommen

Mitteilung über Veränderung(en) / Anpassung(en) von Einkommensverhältnissen

während des Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Mitteilung über Änderungen in den Einkommensverhältnissen

Mit dem Bezug von Bürgergeld gehen auch einige Pflichten einher.

 

Diese umfassen zum einen die Mitwirkungspflichten. Das heißt, alle Änderungen, die sich bei Ihnen und den Personen in Haushalts-/Bedarfsgemeinschaft ergeben, sind unverzüglich mitzuteilen, sofern es leistungsrelevante Tatbestände sind. Dies kann verschiedene Themenfelder aus Ihrem privaten Umfeld betreffen.

 

Mitzuteilende Änderungen in den Einkommensverhältnissen sind bspw.:

  • Aufnahme / Kündigung einer Erwerbstätigkeit
  • Erhalt oder Wegfall einer Sozialleistung (z.B. Kindergeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld)
  • Minderung oder Erhöhung von Unterhaltszahlungen
  • erstmalige Bewilligung einer Rente
  • ...

Kommen Sie Ihrer Mitteilungspflicht unbedingt nach, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Je nach Schwere der Meldeversäumnisse können auch Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Leistungsbeziehende eingeleitet werden und die zu Unrecht erhaltenen Leistungen sind regelmäßig zu erstatten.

 

Einkommen

ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen ab der Antragstellung zufließt. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft Ihre Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.

Hierunter fallen beispielsweise:

 

- Lohn / Gehalt

- Kindergeld

- Krankengeld

- Arbeitslosengeld

- Unterhalt / Unterhaltsvorschuss

- Einnahmen aus Vermietung

- Berufsausbildungsbeihilfe / BaföG

- ....

HINWEIS - Nachweise / Dokumentenupload

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise (vorzugsweise als PDF-Dokument) direkt hier im Online-Service hochzuladen.

 

Folgende Dateiendungen sind  zulässig: PDF, PNG, JPG, JPEG, TIF, BMP. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 7,5 MB pro Datei.

 

Warten Sie nach dem Absenden bitte darauf, dass Sie zu der Abschlussmaske "Senden erfolgreich" weitergeleitet werden - dies kann unter Umständen ein wenig dauern, da Ihre Eingaben noch verarbeitet werden müssen.

 

Ebenso erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist!

 

 

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.

 

Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später oder nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen. Beachten Sie hier jedoch, dass es damit auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages kommen kann.

Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Identifikation

Identifikation - Antragstellende Person [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]
Anschrift

Kontaktdaten
Identifikation - Weitere betroffene Person(en) - [Bedarfs- / Haushaltsgemeinschaft]
Betroffene Person(en) in der Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Veränderung(en) - Einkommen aus Erwerbstätigkeit

   

Unter Erwerbstätigkeit fallen z.B.:

 

- sozialversicherungspflichtige (Voll-oder Teilzeit-) Beschäftigung

- Ausbildung

- Minijob

 

Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung einer bestehenden Erwerbstätigkeit

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Beendigung einer bestehenden Erwerbstätigkeit


Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Geänderte(s) Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Beispiele

Kontoauszug, Einkommensbescheinigung, Verdienstabrechnung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Kündigung

 

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

Veränderungen - Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

 

Unter selbständiger Tätigkeit fallen z.B.

 

- eine freiberufliche Tätigkeit

- (Klein-) Gewerbe

- Land-und Forstwirtschaft

Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (auch in der Land- und Forstwirtschaft)

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Nachweise / Dokumentenupload - Selbständige Tätigkeit

Beispiele

Gewerbeanmeldung, Anlage EKS, Gewinn-Verlustrechnung

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Sonstiges Einkommen - (Staatliche) Unterstützungsleistungen

Veränderungen - (Staatliche) Unterstützungsleistungen

 

    Hierunter fallen beispielsweise:

 

  • Arbeitslosengeld
  • Kindergeld
  • Unterhaltsvorschuss
  • Wohngeld
  • Krankengeld
  • Kurzarbeitergeld 

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - (Staatliche) Unterstützungsleistungen

Beispiel

Leistungsbescheid(e)

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Sonstiges Einkommen - Rente(n)

Veränderungen - Rente(n)

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Rente(n)

Beispiel

Leistungsbescheid(e)

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Sonstiges Einkommen - Weitere Einnahmen

Veränderungen - Weitere Einnahmen

 

    Hierunter fallen beispielsweise:

 

  • Unterhalt
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachrung
  • Abfindung
  • Steuerrückerstattung

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Weitere Einnahmen

Beispiele

Unterhaltsvereinbarung, Bescheide, Kontoauszüge

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Abschluss

Gesetzliche Betreuung

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu unterstützen.

 

Sie kümmern sich zum Beispiel darum Rechnungen zu bezahlen, die Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe einzustellen, damit die/der Betroffene rundum versorgt ist.


Nachweise / Dokumentenupload - Betreuung

 

Beispiele

Bestallungsurkunde, Gerichtsurteil

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Weitere Mitteilung
Hinweise

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag richtig und vollständig sein müssen und Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen sind. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.


Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Die/der Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft muss beim Ausfüllen des Antrages alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Außerdem muss die/der Vertreter:in sicherstellen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide, Anforderungsschreiben bzgl. Unterlagen) erhalten.


Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

 

Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name die/der Kontoinhaber:in, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG!

Bitte geben Sie hier keine personenbezogenen Daten an.

Bitte haben Sie nach dem ABSENDEN einen Augenblick Geduld, bis Ihre Eingaben verarbeitet  und Sie zur Abschlusseite weitergeleitet wurden.