Antrag Darlehen unabweisbarer Bedarf

Antrag auf die darlehensweise Gewährung einer vorübergehenden Bedarfsspitze bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


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DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN
Darlehen unabweisbarer Bedarf

Die Gewährung eines Darlehens wegen unabweisbaren Bedarfes kommt dann in Betracht, wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten sind und diese nicht mit eigenen Mitteln  begleichen können, der Bedarf aber unabweisbar, d.h. für Sie dringend und zeitnah zu decken, ist.

 

Für folgende Fälle kann beispielsweise ein Darlehen gewährt werden:

  • Nachzahlung aus einer Stromjahresabrechnung
  • (Haushalts-) Stromschulden aufgrund nicht gezahlter Abschläge
  • Ersatzbeschaffung von (kaputten) Möbeln / Haushaltsgeräten
  • Verlust / Diebstahl

 

Bevor das Jobcenter hier jedoch notfalls ein Darlehen gewährt, sind Sie verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Ihre Zahlungsverpflichtungen selbst zu erfüllen oder Ihren Bedarf selbst zu decken. Hierunter fallen zum Beispiel:

  • Eigenständige Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Stromversorgungsunternehmen
  • Einsatz von vorhandenem (auch geschütztem) Vermögen

 

Sofern der Antrag durch das Jobcenter bewilligt wird, werden diese Leistungen als Darlehen erbracht, d.h. Sie müssen den Ihnen gewährten Betrag an das Jobcenter zurückzuzahlen. In der Regel werden Ihnen hierfür ab dem Folgemonat der Bewilligung 10% des maßgebenden Regelbedarfes für Ihre Bedarfsgemeinschaft von den SGB II-Leistungen einbehalten.

Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I - Mitwirkung

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Benötigte Unterlagen (z.B.)

► Nachweis über Stromnachzahlung / Stromschulden (z.B. Jahresabrechnung, Mahnung etc.)

► Nachweis über die Ablehnung einer Ratenzahlungsvereinbarung

► Verlust - Diebstahlsanzeige

► Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

► Weitere Unterlagen je nach Einzelfall 

HINWEIS - Nachweise / Dokumentenupload

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise (vorzugsweise als PDF-Dokument) direkt hier im Online-Service hochzuladen.

 

Folgende Dateiendungen sind  zulässig: PDF, PNG, JPG, JPEG, TIF, BMP. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 7,5 MB pro Datei.

 

Warten Sie nach dem Absenden bitte darauf, dass Sie zu der Abschlussmaske "Senden erfolgreich" weitergeleitet werden - dies kann unter Umständen ein wenig dauern, da Ihre Eingaben noch verarbeitet werden müssen.

 

Ebenso erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist!

 

 

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.

 

Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später oder nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen. Beachten Sie hier jedoch, dass es damit auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages kommen kann.

 

Je nach Sachverhalt genügt das einmalige Hochladen von entscheidungsrelevanten Nachweisen.


Identifikation

BG-Check

Identifikation -Antragstellende Person [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]
Anschrift

Kontaktdaten

Stromrückstände

Stromnachzahlung / Stromschulden

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung für eine Stromnachzahlung oder für vorhandene Stromschulden?

Stromrückstände können sein:

  • Nachzahlung aus einer Jahresabrechnung für den Haushaltsstrom
  • Schulden wegen nicht gezahlter Stromabschläge

 

Angaben zum Stromversorgungsunternehmen
Anschrift
Stromrückstände
Nachweise / Dokumentenupload - Stromrückstände

 

Beispiele

 

Jahresabrechnung Strom, Mahnung des Stromversorgungsunternehmens

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Erläuterung / Begründung
Sperrankündigung
Nachweise / Dokumentenupload - Sperrankündigung

 

Beispiel

 

Mahnung mit Sperrankündigung

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Einstellung der Versorgung
Nachweise / Dokumentenupload - Einstellung Stromversorung

 

Beispiel

 

Sperrmitteilung

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Ratenzahlungsvereinbarung
Nachweise / Dokumentenupload - Ratenzahlung

 

Beispiele

 

Ratenzahlungsvereinbarung, Ablehnungsschreiben Ratenzahlung

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Hinweis

Beachten Sie, dass eine Ratenzahlung an das Stromversorgungsunternehmens vorrangig vor einer darlehensweisen Übernahme von Stromschulden durch das Jobcenter ist.

Sie können -trotz Aussicht auf eine Ablehnung- mit der Antragstellung fortfahren oder die Antragstellung abbrechen.

Ersatzbeschaffung Möbel / Haushaltsgeräte

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung für eine (teilweise) Ersatzbeschaffung von Möbeln / Haushaltsgeräten?
Für was benötigen Sie Ersatz?
Folgende/s Haushaltsgerät/e wird/werden benötigt:
Folgende Möbel werden benötigt:




Folgende Haushaltsgegenstände (Hausrat) werden benötigt:


Sonstige finanzielle Notlage

Haben Sie eine sonstige finanzielle Notlage zu überbrücken?
Nachweise / Dokumentenupload - Sonstige finanzielle Notlage

 

Beispiele

 

Kostenvoranschlag, Diebstahlsanzeige

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Weitere Angaben - Vermögen / Unterstützung durch Dritte

Vermögen

Beachten Sie, dass eine eventuelle Darlehensgewährung nur in Betracht kommt, wenn der Bedarf nicht durch vorhandenes und zu berücksichtigendes Vermögen, auch durch das sogenannte Schonvermögen, gedeckt werden kann. 

Hierunter fallen z.B. Bargeld, Guthaben auf einem Giro-, Spar- oder Tagesgeldkonto.

Nachweise / Dokumentenupload - Kontoauszüge

Um Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beurteilen zu können, ist es erforderlich, dass Sie in jedem Fall (auch, wenn Sie die Frage nach dem verfügbaren Vermögen mit "nein" beantwortet haben) die Kontoauszüge aller Konten inkl. PayPal der letzten drei Monate aller Mitglieder des Haushaltes einreichen.

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Nachweise / Dokumentenupload - Vermögen

Beispiel

 

Sparbücher         

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Unterstützung durch Dritte

Abschluss

Gesetzliche Betreuung

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu unterstützen.

 

Sie kümmern sich zum Beispiel darum Rechnungen zu bezahlen, die Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe einzustellen, damit die/der Betroffene rundum versorgt ist.


Nachweise / Dokumentenupload - Betreuung

 

Beispiele

Bestallungsurkunde, Gerichtsurteil

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Weitere Mitteilung(en)
Nachweise / Dokumentenupload - Sonstiges

Beispiele

 

sonstige Nachweise, Erklärungen, Schreiben, Fotos      

 

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 25 zulässig)

Hinweise & Abschluss

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag richtig und vollständig sein müssen und Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen sind. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.


Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Die/der Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft muss beim Ausfüllen des Antrages alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Außerdem muss die/der Vertreter:in sicherstellen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide, Anforderungsschreiben bzgl. Unterlagen) erhalten.


Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

Bitte haben Sie nach dem ABSENDEN einen Augenblick Geduld, bis Ihre Eingaben verarbeitet und Sie zur Abschlusseite weitergeleitet wurden.