Vermögen

Selbstauskunft / Erhebung über Vermögenswerte

bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Vermögen

Verwertbares Vermögen ist grundsätzlich bei den Bürgergeld-Leistungen zu berücksichtigen.

 

Hierbei wird jedoch unterschieden zwischen Schonvermögen, Freibeträgen und sog. erheblichem Vermögen. Erheblich ist Vermögen, wenn es in der Summe 40.000 EURO für die leistungsberechtigte Person und je 15.000 EURO für jede weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt. 

Sofern das Vermögen unter der genannten Erheblichkeits-Grenze liegt, wird es in der Karenzzeit von einem Jahr nicht berücksichtigt.

 

Um diesbezüglich eine Abgrenzung zwischen den genannten Positionen zum einen und eine leistungsrechtlich relevante Beurteilung, ob bspw. erhebliches Vermögen vorliegt, zum anderen vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass Sie eine Erklärung / Auskunft über die Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft abgeben.

 

Nachweise zu den einzelnen Positionen müssen Sie zunächst nicht vorlegen - eine eventuelle Aufforderung zur Vorlage bleibt jedoch vorbehalten (§ 12 Abs. 4, S. 4 SGB II).

 

 

 

 

Zum Vermögen zählt alles, was Sie im In-und/oder Ausland besitzen und in Geld messbar ist, zum Beispiel:

 

 

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

 

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

 

Verwertbar ist Vermögen grundsätzlich, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

 

Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.


Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

HINWEIS - Nachweise / Dokumentenupload

 

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Nachweise (vorzugsweise als PDF-Dokument) direkt hier im Online-Service hochzuladen.

 

Folgende Dateiendungen sind  zulässig: PDF, PNG, JPG, JPEG, TIF, BMP. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 7,5 MB pro Datei.

 

Warten Sie nach dem Absenden bitte darauf, dass Sie zu der Abschlussmaske "Senden erfolgreich" weitergeleitet werden - dies kann unter Umständen ein wenig dauern, da Ihre Eingaben noch verarbeitet werden müssen.

 

Ebenso erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist!

 

Falls Sie noch keine Nachweise einreichen müssen oder möchten, können Sie dies später oder nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen.

Identifikation

Identifikation - Antragstellende Person - [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]
Anschrift

Kontaktdaten
Identifikation - Weitere betroffene Person(en) - [Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft]

Bitte tragen Sie hier alle Daten der Personen ein, die mit Ihnen in Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft leben.

Weitere Person in Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Vermögen

Konten / (Bargeld

Konten / Bargeld

 

Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass wir Angaben zu allen vorhandenen Konten in Ihrer Bedarfsgemeinschaft benötigen!

Sollten Sie also bspw. mehrere Konten besitzen, können Sie diese im nächsten Schritt entsprechend angeben.

Bargeld

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Girokonto / Girokonten

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Kreditkartenkonto / Kreditkartenkonten

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Online-Bezahlservice (z.B. PayPal)

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Weitere Konten / Geldanlagen

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Spareinlagen (z. B. Sparkonten, Sparbücher, Tagesgeldkonto, Prämiensparen)

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Nachweise / Dokumentenupload - Konten / Bargeld

Beispiel

Kontoauszug

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 25 zulässig)

Vermögen

Anlageformen

Anlageformen
Sparbriefe oder sonstige Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Fonds-Anteile)

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Bausparverträge

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Versicherungen mit Prämienrückgewähr (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Unfallversicherungen)

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Staatlich geförderte Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente/Rürüp-Rente)

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Nachweise / Dokumentenupload - Anlageformen

Beispiele

Kontoauszug, Vertragsunterlagen

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 25 zulässig)

Vermögen

Kapitalanlagen / Wertgegenstände

Kapitalanlagen / Wertgegenstände
Kraftfahrzeuge (z. B. PKW, LKW, Motorrad)

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Grundstücke und / oder Wohneigentum (auch Eigentumsanteile) im In- und Ausland

Adresse des Grundbesitzes / Wohneigentums

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Sonstiges Vermögen (z. B. Kryptowährungen, Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde, Schmuck)

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Nachweise / Dokumentenupload - Kapitalanlagen / Wertgegenstände

Beispiele

Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Grundbesitzabgabenbescheid, Wertgutachten

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 25 zulässig)

Vermögen

Schenkungen / Spenden / Übertragungen

Schenkungen / Spenden / Übertragungen
Schenkungen / Spenden / Übertragungen

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Nachweise / Dokumentenupload - Schenkungen / Spenden / Übertragungen

Beispiele

notarielle Beurkundung, Verwendungsnachweis

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Vermögen

Ansprüche gegen Dritte / aus einer Erbschaft

Ansprüche gegen Dritte /aus einer Erbschaft
Ansprüche gegen Dritte /aus einer Erbschaft

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Nachweise / Dokumentenupload - Ansprüche gegen Dritte / aus einer Erbschaft

Beispiele

Darlehensvereinbarung, Erbschein

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Abschluss

Gesetzliche Betreuung

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu unterstützen.

 

Sie kümmern sich zum Beispiel darum Rechnungen zu bezahlen, die Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe einzustellen, damit die/der Betroffene rundum versorgt ist.

Gesetzliche Betreuung


Nachweise / Dokumentenupload - Betreuung

 

Beispiele

Bestallungsurkunde, Gerichtsurteil

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Hinweise & Abschluss

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag richtig und vollständig sein müssen und Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen sind. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.


Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Die/der Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft muss beim Ausfüllen des Antrages alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Außerdem muss die/der Vertreter:in sicherstellen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide, Anforderungsschreiben bzgl. Unterlagen) erhalten.


Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name die/der Kontoinhaber:in, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

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